Glücksspielstaatsvertrag Gesetzliche Regelungen GGL Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder AöR
Becker u a. Glücksspielregulierung Ebenfalls gilt, dass das parallele Spielen von Glücksspielen im Internet unzulässig ist. Um das anbieterübergreifende parallele Spiel im Internet zu verhindern, müssen sich die Erlaubnisinhaber an eine weitere zentrale Datei anschließen. Für die Zukunft bleibt abzuwarten, ob es gelingt, einen attraktiven regulierten Markt zu schaffen, der Spieler von illegalen Angeboten fernhält. …